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Das Förderprogramm Generation3 wird durch die Programmstelle des Landesjugendring Niedersachsen e.V. begleitet und umgesetzt.
Eine Antragsfrist bedeuetet, dass ihr zu einer bestimmten Frist euren Antrag stellen konntet. Im Programmbüro von Generation3 wurden alle Anträge gesammelt und erst nach der Frist entschieden, welches Projekt gefördert wurde.
Projekte konnten in drei Themenbereichen gefördert werden: „Beteiligung”, „Vielfalt” und „Engagement & Experimentelles” – was sich genau hinter den drei Bereichen verbirgt erklären wir auf www.generationhochdrei.de/foerderprogramm/foerderbereiche.html
Die Projektlaufzeit und die Antragsfristen sind abhängig von der Art des Projekttypen.
Anträge für micro-Projekte konnten zur monatlichen Antragsfrist gestellt werden. Letzte Antragsfrist war der 01.09.2019. Sie starteten frühestens zum 01. des Folgemonats und hatten eine Laufzeit von 3 bis 12 Monaten.
Anträge für Modell-Projekte konnten ab Sommer 2019 monatlich gestellt werden. Start war die Antragsfrist 01.09.2019. Sie starteten dann frühstens zum 01. des Folgemonats. Sie hatten eine Laufzeit von 6 bis 36 Monaten. Letzte Antragsfrist war daher der 01.06.2020.
Damit ein Projekt gefördert werden konnte, musste es sich um etwas Neues handeln. Es durfte für dieses Projekt in der Vergangenheit keine anderen Fördermittel gegeben haben. Auch durften für das Projekt noch keine Verträge abgeschlossen oder Sachen angeschafft worden sein. Auch reine Renovierungs- oder Bauarbeitsprojekte, z.B. der Bau einer Half-Pipe oder die Renovierung des Jugendraums, können nicht durch Generation3 gefördert werden.
Generation³ ist ein Förderprogramm des Landes Niedersachsen, mit dem vor allem ehrenamtlich arbeitende Jugendgruppen finanziell unterstützt werden sollten, um neue und innovative Projekte auszuprobieren.
Förderanträge konnten durch alle örtlichen und kreisweiten Jugendgruppen gestellt werden, die zu einem landesweit tätigen Jugendverband gehörten oder von Jugendinitiativen, die vor Ort eigenständig Jugendarbeit machen. Außerdem konnten Jugendringe und vergleichbare Zusammenschlüsse Anträge stellen.
Bei Modell-Projekten musste es sich zudem um eine juristische Person (bzw. eine Untergliederung davon) handeln.
Die Programmstelle von Generation³ und 4Generation in Hannover steht euch für Fragen und Hilfestellungen jederzeit zur Verfügung. Ihr erreicht diese über das Kontaktformular hier auf der Homepage oder direkt unter info@generationhochdrei bzw. 0511/51945125. Wenn ihr zu einem Jugendverband in Niedersachsen gehört, kann euch auch bestimmt euer Jugendverband bei der Antragstellung unterstützen!
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Ihr habt nach dem Abschicken des Antrages festgestellt, dass ihr an einigen Stellen noch Ergänzungen vornehmen wollt oder hier auch etwas falsch eingetragen habt. Kein Problem, meldet euch einfach in der Programmstelle, die kann euch den Antrag nochmal zum Bearbeiten freischalten.
Ihr durftet erst mit eurem Projekt beginnen, wenn ihr die Bewilligung erhalten habt. Für die Prüfung der Anträge und die Bewilligung hatten wir in der Programmstelle nach dem Ende der Antragsfrist ca. 4 Wochen Zeit.
Für micro-Projekte bedeuetete das, dass ihr frühestens zum 1. des Folgemonats (also dem Monat, der auf eure Antragsfrist folgt) mit dem Projekt beginnen konntet.
Bei Modell-Projekten war das anders, sie haben immer einen festen Projektstart, der sich nach der Antragsfrist richtete. Hier war der Projektstart immer der Quartalsbeginn (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.).
Zunächst musstet ihr euch auf dieser Homepage registrieren, damit ihr einen Login Zugang erhalten habt. Mit dem konntet ihr jederzeit auf euer Konto zugreifen und eure Anträge verwalten. Ihr konntet einen oder mehrere Anträge stellen oder wenn notwenig auch nochmal bearbeiten, wenn eine entsprechende Information von der Programmstelle gegeben wurde.
Die Jugendleiter-in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.
Den Antrag konntet ihr nur online unter www.generationhochdrei.de stellen. Dort musstet ihr euch anmelden und konntet dann euren Antrag stellen. Anhand von Fragen zu eurer Person, eurer Projektgruppe, zu eurem Projekt und zum Finanzplan wurdet ihr durch den Antrag geleitet. Die Programmstelle konnte den Antrag erst in diesem Moment sehen und der Antrag war auch erst gestellt, wenn alle Felder komplett ausgefüllt und er am Ende abgeschickt wurde.
Im neuen Förderprogramm 4Generation könnt ihr ab Frühjahr 2021 bis ins Jahr 2026 neue Projektanträge stellen: https://www.4generation.de/
4Generation ist das Folgeprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Förderung von Projekten in der Jugendarbeit sowie zur Qualifizierung des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen.
Die Koordination von 4Generation übernimmt wieder die Programmstelle im Landesjugendring Niedersachsen.
Nachdem der Antrag gestellt worden war, wurde er in der Programmstelle durchgelesen und geprüft ob alle Angaben vollständig und vor allem auch verständlich waren. Waren noch Fragen vorhanden oder reichten die Angaben nicht, dann setzte sich die Programmstelle mit euch in Verbindung. Im Anschluss entschied einmal im Monat ein Gremium über die Anträge. Im Anschluss daran gab es dann eine Mitteilung, ob der Projektantrag bewilligt oder abgelehnt worden ist.
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Modell-Projekte waren Projekte, die eine Strahlkraft für die Jugendarbeit in ganz Niedersachsen haben sollten. Es handelte sich dabei um Projekte die in mehreren Landkreisen stattfanden sollten und nach Möglichkeit auch gemeinsam mit anderen Trägern der Jugendarbeit durchgeführt wurden. Sie hatten eine Projektlaufzeit von 6 bis 36 Monaten und konnten eine Gesamtfördersumme zwischen 5.000 und 30.000 Euro beantragen, wobei es pro Jahr maximal 10.000 Euro gab.
Modell-Projekte konnten ab Sommer 2019 auch monatlich beantragt werden und starteten frühestens zum 01. des Folgemonats. Letzte Antragsfrist war der 01.06.2020.
Micro-Projekte waren Projekte, die von Jugendlichen für Jugendlichen entwickelt und überlegt worden sind. Diese Projekte mussten von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen selbst vorbereitet und durchgeführt werden.
Die Laufzeit der micro-Projekte betrug für die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase mindestens 3 und maximal 12 Monate. Dafür stand dem Projekt eine feste Fördersumme von 2.500 Euro zur Verfügung.
Der Antrag für ein micro-Projekt konnte monatlich und in der Corona-Zeit wöchentlich gestellt werden.
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Den Verwendungsnachweis zur Nutzung des Zuschusses müssen alle Projekte bis spätestens 2 Monate nach Abschluss des Projektes der Programmstelle vorlegen. Modell-Projekte legen zur passgenauen Unterstützung für jedes Projektjahr am 28.02. des Folgejahres einen Zwischenbericht vor. Verwendungsnachweis und Zwischenbericht werden im Projektbüro vorgenommen. Hier gibt es einen Leitfaden zur Erstellung des Verwendungsnachweises.
Bewilligten Projekten wird durch die Programmstelle das Online-Projektbüro zur Verfügung gestellt. Es dient der Abrechnung, Dokumentation, Vernetzung und Außendarstellung und wird von den Antragsstellenden geführt.
Im freigeschalteten Projektbüro habt ihr die Möglichkeit euch Projektgelder überweisen zu lassen. Das erfolgt über den Mittelabruf im Projektbüro. Wenn ihr eingeloggt seid gebt ihr im Kassenbuch über den Button "Mittelabruf" eure gewünschte Summe ein. Dann schickt ihr das online ab, aber wichtig ist, dass ihr noch den Ausdruck unterschreibt und zu uns in die Programmstelle schickt per Post oder FAX.
Beste Wirkung | Beste Vielfalt | Beste Experimente
Eure Ideen und euer Engagement sind das BESTE für die Jugendarbeit in Niedersachsen! Das Förderprogramm Generation³ unterstützt euch dabei. Hier könnt ihr Neues ausprobieren, euch qualifizieren, euch ehrenamtlich engagieren. Generation³ steht für mehr Beteiligung, Engagement und Vielfalt! Bei Fragen wende dich an info(at)generationhochdrei.de